(1) Vertragsdauer und Kündigung
Mit Unterschrift des Auftraggebers tritt dieses Vertragsangebot als Vertragsverhältnis zum genannten Termin für die vereinbarte Vertragslaufzeit in Kraft. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen.
(2) Art und Umfang der Leistung
Die Firma Gebäudepflege Schmitt verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden an den vereinbarten Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen schriftlicher Vereinbarungen.
(3) Änderungen des Vertrags
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
(4) Reinigungspersonal
Die Firma Gebäudepflege Schmitt stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Eingesetzt wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal. Das Eingesetzte Personal wird von dem jeweiligen Objektleiter der Firma Gebäudepflege Schmitt überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Dem Personal der Firma Gebäudepflege Schmitt ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Ordner usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ferner ist das Personal dazu verpflichtet alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
(5) Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.
(6) Abnahme und Gewährleistung
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsbelegung innerhalb von 10 Tagen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung der Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
(7) Zusätzliche Leistungen
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen oder Zusatzaufträge, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
(8) Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(9) Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet bei Schlüsselverlust nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schlüsselverlust setzt eine Regulierung durch den Versicherer beispielsweise voraus, dass zum Schadenzeitpunkt eine vollständige Schließanlage, ein Schließplan, ein korrektes Schlüsselbuch sowie eine Schließanlage, die zum Schadenzeitpunkt noch einen Zeitwert hat, vorhanden ist.
(10) Zusätzliche Leistungen
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen oder Zusatzaufträge, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
(11) Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Gebäudepflege Schmitt ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
(12) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar sofort und ohne Abzüge. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht anders vereinbart.
(13) Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
(14) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.